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Stimmen-Spender (Wahl-Pate) kann jeder Deutsche sein, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zur diesjährigen Bundestagswahl wahlberechtigt ist.
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| 2. | Stimmen-Emfänger/Nutzer kann jede Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, länger als 3 Jahre in Deutschland lebt und zur diesjährigen Bundestagswahl nicht wählen darf.
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| 3. | Es ist nur eine einmalige Beteiligung möglich.
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| 4. | Nur Personen, die ihre eigene aktuelle und funktionierende Email-Adresse angeben, dürfen teilnehmen.
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| 5. | Paten sind nicht verpflichtet ihre Stimme so einzusetzen, wie vom Empfänger gewünscht.
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| 6. | Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |