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1. Stimmen-Spender (Wahl-Pate) kann jeder Deutsche sein, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zur diesjährigen Bundestagswahl wahlberechtigt ist.

2.Stimmen-Emfänger/Nutzer kann jede Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, länger als 3 Jahre in Deutschland lebt und zur diesjährigen Bundestagswahl nicht wählen darf.

3.Es ist nur eine einmalige Beteiligung möglich.

4.Nur Personen, die ihre eigene aktuelle und funktionierende Email-Adresse angeben, dürfen teilnehmen.

5.Paten sind nicht verpflichtet ihre Stimme so einzusetzen, wie vom Empfänger gewünscht.

6.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
>> HIER GEHT'S LANG ZUR STIMMABGABE

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